Grundsteuer b
Sämtliche Eigentümer von Grundstücken in Deutschland unterliegen, nach dem Grundsteuergesetz der Steuerpflicht. Das Grundsteuergesetz kennt nur die Unterscheidung in der Nutzung. Die Grundsteuern a oder b kassieren in voller Höhe die Gemeinden, in denen sich das betreffende Grundstück befindet.
Die Grundsteuer a oder b wird allein aufgrund von Grundbesitz fällig und dies unabhängig von den Einkommensverhältnissen des Eigentümers.
Grundsteuer wird zudem bei bebauten oder unbebauten Grundstücken von den Gemeinden erhoben, unterschiedlich ist lediglich die verlangte Höhe. Alle Eigentumsarten unterliegen der Grundsteuer, auch die Erbbaurechte.
Welche Grundsteuern gibt es in Deutschland?
- Grundsteuer a, sie wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe eingefordert
- Grundsteuer b, sie wird für alle anderen unbebauten oder bebauten Grundstücke berechnet
- Alles zur Grundsteuer
Die Grundsteuer b nach dem Grundsteuergesetz
Die Höhe der Grundsteuer wird nach dem Wert der Immobilie gerechnet. Die Berechnung funktioniert in drei verschiedenen Schritten folgendermaßen:
1. Das Finanzamt ermittelt zunächst den Einheitswert der Immobilie und als Ergebnis hieraus den Einheitswertbescheid. Der Einheitswert liegt unter dem tatsächlichen Verkehrs- oder Verkaufswert der Immobilie. Der Einheitswert basiert grundsätzlich auf den Wertverhältnissen zum 1.1.1964. Das ist die Basis nach dem Bewertungsgesetz und hierbei ist der Wert zusätzlich abhängig von der Grundstücksart, dem Baujahr der Immobilie und der Ausstattung (einfach, mittel, luxuriös).
2. Die Gemeinde, in deren Bereich das Grundstück liegt, erhält von diesem Einheitswertbescheid eine Kopie. Auf dieser Grundlage kann nun die Grundsteuerschuld berechnet werden.
3. Die Gemeinden legen regional unterschiedliche Hebesätze fest. Dieser beträgt zum Beispiel in der Großstadt Berlin 810 % (Grundsteuer b) und in Krefeld/Rhld. lediglich 475 %. Die Grundsteuer wird nun im letzten Schritt durch die Formel Grundsteuermessbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid x Grundsteuerhebesatz der Gemeinde ermittelt.
Die Gemeinde schreibt in der Regel vor, dass die angeforderte Grundsteuer vierteljährlich bezahlt werden soll von den Eigentümern. Dies ist ebenso bei den Gebühren für Wasser, Abwasser und die Gebühren der Müllabfuhr.
Baudenkmäler und denkmalgeschützte Bauten haben möglicherweise einen Rechtsanspruch auf Vergünstigungen bei der Grundsteuer. Dies ist eventuell auch möglich, wenn Eigentümer den Grundbesitz gemeinnützig zum Wohl der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Wenn sie ihr Eigentum für einen Friedhof oder die Errichtung eines Krankenhaus zur Verfügung stellen, werden sie gänzlich von der Zahlung der Grundsteuer befreit.
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