Hebesatz (Grundsteuer)
Höhe der Hebesätze nach Städten
Berlin
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf 150 (Grundsteuer A) v. H. der Steuermessbeträge
- für bebaute und unbebaute Grundstücke auf 800 (Grundsteuer B) v. H. der Steuermessbeträge
Stand: Hebesatz Höhe wurde recherchiert am 25.03.2013; Quelle (IHK Berlin)
Hamburg
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf 225 (Grundsteuer A) v. H. der Steuermessbeträge
- für bebaute und unbebaute Grundstücke auf 450 (Grundsteuer B) v. H. der Steuermessbeträge
Stand: Hebesatz Höhe wurde recherchiert am 25.03.2013; Quelle (IHK Hamburg)
München
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf 535 (Grundsteuer A) v. H. der Steuermessbeträge
- für bebaute und unbebaute Grundstücke auf 535 (Grundsteuer B) v. H. der Steuermessbeträge
Stand: Hebesatz Höhe wurde recherchiert am 25.03.2013; Quelle (Muenchen.de)
Köln
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf 165 (Grundsteuer A) v. H. der Steuermessbeträge
- für bebaute und unbebaute Grundstücke auf 515 (Grundsteuer B) v. H. der Steuermessbeträge
Stand: Hebesatz Höhe wurde recherchiert am 25.03.2013; Quelle (Stadt-Koeln.de)
Frankfurt am Main
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf 175 (Grundsteuer A) v. H. der Steuermessbeträge
- für bebaute und unbebaute Grundstücke auf 500 (Grundsteuer B) v. H. der Steuermessbeträge
Stand: Hebesatz Höhe wurde recherchiert am 25.03.2013; Quelle (IHK Frankfurt am Main)
Stuttgart
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf 520 (Grundsteuer A) v. H. der Steuermessbeträge
- für bebaute und unbebaute Grundstücke auf 520 (Grundsteuer B) v. H. der Steuermessbeträge
Stand: Hebesatz Höhe wurde recherchiert am 25.03.2013; Quelle (IHK Stuttgart)
Düsseldorf
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf 440 (Grundsteuer A) v. H. der Steuermessbeträge
- für bebaute und unbebaute Grundstücke auf 440 (Grundsteuer B) v. H. der Steuermessbeträge
Stand: Hebesatz Höhe wurde recherchiert am 25.03.2013; Quelle (IHK Düsseldorf)
Chemnitz
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf 350 (Grundsteuer A) v. H. der Steuermessbeträge
- für bebaute und unbebaute Grundstücke auf 580 (Grundsteuer B) v. H. der Steuermessbeträge
Stand: Hebesatz Höhe wurde recherchiert am 25.03.2013; Quelle (Chemnitz.de)