Kirchengrundsteuer
- Garantie im Grundgesetz und
- Steuergesetze des Bundes
- Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in Landesverfassung
- Konkordate
- Kirchenverträge
- Kirchenverfassungen (Codex Iuris Canonici)
- Kirchensteuerordnungen im Kirchensteuergesetz
- Kirchensteuerbeschlüsse der einzelnen Kirchengemeinden
In welchen Bundesländern wird die Kirchengrundsteuer erhoben?
Baden-Württemberg
Hier erheben in einzelnen Bistümern (z.B. Rottenburg-Stuttgart auf Grundsteuer A+B) Zuschläge, sowie die Alt.Kath.Kirche.
Quelle: www.steuer-forum-kirche.de
Bayern
Zurzeit erheben in Bayern die Evang.-Luth. Kirche sowie die sieben bayerischen Diözesen der Röm.-Kath. Kirche (10 %) die Kirchengrundsteuer und zwar nur aus dem Grundsteuermessbetrag für land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Sinne des § 2 Ziff. 1 GrStG (Grundsteuer A).
Quelle: Bayerische Staatsregierung
Niedersachsen
Kirchengrundsteuer wird nach dem Kirchenrecht der Nordkirche erhoben
Quelle: www.kirchenrecht-nordkirche.de (PDF)
Schleswig-Holstein
Diözesen erheben Kirchensteuer vom Grundbesitz in Höhe eines Vomhundertsatzes der Grundsteuermessbeträge
Gesetzesgrundlagen:
- Erhebung von Kirchensteuern vom 15.03.1968 (GVOBL. Schl.-1-1. S. 8 1).
- Kirchensteuergesetz Nordelbische Ev.-Luth. Kirche vom 8.10.1978 (GVOBL NEK S. 415),
- Kirchensteuerbeschluss
Quelle: www.kirche-tellingstedt.de
In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, sowie in den Stadtteilen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg legen die einzelnen Bistümer und Gemeinden ebenfalls die Kirchengrundsteuer fest. Interessierte Bürger erfahren bei der Gemeindeverwaltung oder den örtlichen Steuerbertern Näheres zu den einzelnen Bestimmungen.