Unterschiede zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Die Unterschiede zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sind vielen Bauherren oder Käufern einer Immobilie nicht ganz klar. Vielfach werden beide Steuerarten als gleichbedeutend angesehen, was jedoch in keinem Fall so ist. Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sind zwei völlig unterschiedliche Steuerarten, die entsprechend auch anders berechnet werden.

Käufer oder Bauherren einer Immobilie oder eines Grundstückes bekommen meist sehr schnell auch Post von den zuständigen Gemeinden und den Finanzämtern.
Diese geben die Veranschlagungen für die jeweilig Grund- und Grunderwerbsteuer bekannt.

Sowohl die Grundsteuer als auch die Grunderwerbsteuer fallen in der Regel nur bei den Grundstücks- oder den Immobilienkäufen an. Der Immobilienverkauf bleibt davon gänzlich unberücksichtigt. Lediglich im Jahr der Veräußerung des Grundbesitzes ist hier noch mit einer Steuernachforderung zu rechnen.

Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Wert des erworbenen Grundstückes sowie dessen Bebauung. Die zuständigen Finanzbehörden legen bei der Grundsteuer einen so genannten Einheitswert fest, der dann wiederum von den Gemeinden mit einem individuellen Hebesatz versehen wird. Der Einheitswert selbst unterscheidet sich in die Werte A und B, welche zum einen den landwirtschaftlichen Bereich oder aber den baulichen Bereich kennzeichnen. Auf der Grundlage des Einheitswertes wird die so genannte Grundsteuermesszahl errechnet, die wiederum für die Berechnung des Grundsteuermessbetrages notwendig ist. Der Einheitswert und die Grundsteuermesszahl werden mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und ergeben letztendlich den zu zahlenden Grundsteuerbetrag.

Die Grunderwerbsteuer hingegen, fällt nur dann an, wenn ein Grundstück notariell erworben wird. Der aktuelle Steuersatz variiert in der Bundesrepublik Deutschland von Bundesland zu Bundesland und beträgt zwischen 3,5 - 4,5 Prozent des Grundstückswertes (Stand 2011). Jedoch gilt dies als Bemessungsgrundlage und kann von den einzelnen Bundesländern durchaus - je nach Beschlusslage - auch höher angesetzt werden. Die Grunderwerbsteuer ist nur einmalig fällig und zwar direkt nach dem Erwerb des Grundstückes. Schuldner der Grunderwerbsteuer ist naturgemäß der Erwerber. Die Grundsteuer hingegen muss quartalsmäßig entrichtet werden. Hier erhält der Bauherr am Anfang eines Jahres von der Gemeinde die Mitteilung über die jeweils laufend zu entrichtenden Beiträge.

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